Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung mit Semanex e.K., Geschäftsinhaber Andrian Semegen mit Sitz in Lewackerstr. 87, 44879 Bochum, Deutschland (nachfolgend auch Verkäufer / Lieferant genannt) gelten somit ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Gleichzeitig widersprechen wir ausdrücklich bereits jetzt allen Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im voraus, für alle künftigen Geschäfte, die mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen kollidieren.
- Vertragsschluss
Bedingt durch Verfügbarkeit und irrtümliche Angaben sind unsere Angebote grundsätzlich unverbindlich. Die Preise sind freibleibend. Die Bestellung durch den Kunden ist somit stets der Antrag. Die Annahme erfolgt durch die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer. Mit der Bestätigung kommt der Kaufvertrag mit Semanex e.K. zustande.
- Widerrufsrecht
Ist der Käufer Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Widerrufrecht zu.
Unsere Naturprodukte (darunter Holzprodukte und Sonnenblumenschalen Pellets) sind aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet.
Der Verkäufer bietet die Ware an auf dem mobilen Wege zum Kauf an. Dadurch finden gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 BGB die Fernabsatzvorschriften auf die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer geschlossenen Kaufverträge keine Anwendung. Damit stehen dem Kunden kein Widerrufs- oder Rückgaberecht betreffend der bestellten und gelieferten Produkte zu. Gleichermaßen ist dieses Widerrufrecht ausgeschlossen bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden / werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können.
- Ausschluss von Beschaffungsrisiken und Garantien:
Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko, ebenso keine Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer im Kaufvertrag getroffen worden.
Geliefert werden biogene Brennstoffe, Holzbrennstoffe, Holzhalbwaren, Einstreuprodukte der angebotenen Qualität. Die Photographie ist nur eine vergleichsweise annähernde Darstellung der Ware und berechtigt nicht zum Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag.
Holz, Sonnenblumenschalen Pellets, sowie andere biogene Produkte sind ein Naturprodukt. Naturbedingte Abweichungen, wie silbergraues Ausbleichen oder Feuchtigkeit durch Schlagregen bei der Verladung gelten als naturbedingte Gegebenheiten und stellen keinen Mangel dar.
- Verpackung
Auswahl des Verpackungsmaterials und die Ausführung der Verpackung bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
- Lieferzeit
Genannte Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich.
- Versand / Lieferung
Der Versand der Ware erfolgt mit Einwegpaletten oder anderen Verpackungsmaterialien, die beim Kunden verbleiben. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet die Ware gegen eventuelle Transportschäden zu versichern, es sei denn, dass eine entsprechende vertragliche Vereinbarung den Verkäufer hierzu ausdrücklich verpflichtet. Alle angegebenen Preise beinhalten die deutschlandweite Lieferung (außer Inseln) frei Bordstein / Lager (ohne Abladen) – befahrbare Anfahrstraße für Schwerlastverkehr vorausgesetzt. Das Abladen der Ware muss durch unsere Kunden erfolgen und gewährleistet sein. Gabelstapler / Laderampe müssen vorhanden sein.
Wird die Lieferung durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat verzögert oder erschwert, trägt der Käufer die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten, insbesondere Kosten für Lagerung und Wartezeiten.
- Pflichten des Käufers bei Mängel
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Anlieferung in Anwesenheit des Frachtführers auf evtl. Transportschäden und Mängel zu prüfen. Nach Annahme der Ware und vollständiger Ausladung vom Transportmittel durch den Käufer gilt die Ware als mangelfrei. Bestätigung auf dem Lieferschein kann auch als Bestätigung der Mangelfreiheit der Ware gelten.
Den Schadensersatz kann der Käufer nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Verkäufers geltend machen. Schadensersatz des Käufers, statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 Abs. 3 i.V.m. § 281 BGB) und der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Warenwertes begrenzt. Schadensersatz an Stelle der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
Ist der Käufer allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigte Umstand während des Annahmeverzuges eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
- Mitwirkungspflichten des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet bis zur vollständigen Geschäftsabwicklung mitzuwirken.
Der Auftrag an den Lieferanten beginnt mit der Auftragsbestätigung, die der Käufer zu bestätigen hat. Als Bestätigung des Auftrags gelten Unterschrift und Stempel auf der Auftragsbestätigung, sowie eine positive Entscheidung bzw. Antwort per Email. Wird die Auftragsbestätigung mit Unterschrift und Stempel bestätigt, somit hat der Käufer diese in elektronischer Form an den Verkäufer zu übermitteln.
Nach Annahme der Ware ist der Käufer verpflichtet den Lieferschein mit Unterschrift und Stempel zu versehen und an den Verkäufer in elektronischer Form zu übermitteln.
Im Falle von Vorhandensein von Barzahlungen bei der Anlieferung, z.B. Barzahlungen an den Frachtführer, trägt der Käufer die Pflicht den Frachtführer eine Bargeldzahlungsbestätigung unterschreiben zu lassen und diese ebenfalls an den Verkäufer in elektronischer Form zu übermitteln.
Sollte der Käufer auf irgendeine Art und Weise bei der Geschäftsabwicklung nicht ordnungsgemäß mitwirken, somit übernimmt der Verkäufer keine Haftung für aus diesen Versäumnissen entstandene Schäden unterschiedlicher Art. Im Falle von nicht unterschrieben, mit Stempel versehenen oder nicht übermittelten oben vermerkter Unterlagen, beruft sich der Verkäufer im Falle eines Streitfalls auf die Aussagen der dritten Partei, die bei der Geschäftsabwicklung beteiligt war. Als dritte Partei wird z.B. der Frachtführer angesehen.
- Rücktrittsrecht des Verkäufers / Lieferanten
Der Lieferant ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Lieferant und Käufer handelt.
Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
Wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit der Lieferant sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
- Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen erfolgen gegen Vorkasse. Die Zahlung auf Rechnung bzw. der Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
- Eigentumsvorbehalt
Jede vom Lieferanten gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers bei Vertragsschluss. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit vollkaufmännischen Kunden ist ausschließlich der Sitz des Verkäufers; sonst gilt der gesetzliche Gerichtsstand. In jedem Fall, auch grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.